GERÄTEKONTROLLE (Steiermark)
Praxistaugliche Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten in der STEIERMARK
Die Fachgruppe Technik ist bemüht, Informationen zur gesetztlichen Gerätekontrolle verständlich aufzubereiten und zu bündeln.
Die Fachgruppe Technik ist bemüht, Informationen zur gesetztlichen Gerätekontrolle verständlich aufzubereiten und zu bündeln.
Checklisten
Um Ihr Gerät überprüfen lassen zu können
MUSS das Gerät ausgewintert und aussen sowie innen gereinigt sein
DARF nichts tropfen
MUSS ein Gelenkwellenschutz vorhanden sein
MUSS das Gerät ausgewintert und aussen sowie innen gereinigt sein
DARF nichts tropfen
MUSS ein Gelenkwellenschutz vorhanden sein
Herbizidgeräte, Karrenspritzen
Geräteausstattung, die überprüft werden muss:
Geprüft wird die vom Gerätehersteller ausgelieferte Ausstattung, da eine Gewährleistungspflicht der Firma besteht, dass mit dem verkauften Gerät ordnungsgemäßer Pflanzenschutz durchgeführt werden kann. Wenn z.B. bei einem funktionierenden Gerät kein Manometer vorgesehen war, dann gibt es keine Nachrüstpflicht, d.h. die Prüfer überprüfen nur den Zustand des gebrauchten Pflanzenschutzgerätes in der funktionstauglichen Auslieferungs-Ausstattung. Wurden aber vom Landwirt ausgelieferte Bauteile entfernt, z.B. Manometer, so müssen diese Bauteile nachgerüstet und im Rahmen der gesetzlichen Kontrolle überprüft werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Eigenbaugeräte.
Gibt es aber erforderliche Geräteausstattungen und Einstellungsvorgaben, die für ein bestimmtes Förderprogramm zusätzlich erforderlich sind, so ist dies nicht Teil der gesetzlichen Gerätekontrolle, z.B. Luftmessung und Geräteausstattung bei verlustarmen Sprühgeräten.
Geprüft wird die vom Gerätehersteller ausgelieferte Ausstattung, da eine Gewährleistungspflicht der Firma besteht, dass mit dem verkauften Gerät ordnungsgemäßer Pflanzenschutz durchgeführt werden kann. Wenn z.B. bei einem funktionierenden Gerät kein Manometer vorgesehen war, dann gibt es keine Nachrüstpflicht, d.h. die Prüfer überprüfen nur den Zustand des gebrauchten Pflanzenschutzgerätes in der funktionstauglichen Auslieferungs-Ausstattung. Wurden aber vom Landwirt ausgelieferte Bauteile entfernt, z.B. Manometer, so müssen diese Bauteile nachgerüstet und im Rahmen der gesetzlichen Kontrolle überprüft werden. Dieser Grundsatz gilt auch für Eigenbaugeräte.
Gibt es aber erforderliche Geräteausstattungen und Einstellungsvorgaben, die für ein bestimmtes Förderprogramm zusätzlich erforderlich sind, so ist dies nicht Teil der gesetzlichen Gerätekontrolle, z.B. Luftmessung und Geräteausstattung bei verlustarmen Sprühgeräten.
Überprüfungskriterien, sofern am Gerät vorhanden:
Hilfe bei der Düsenwahl
Düsenrechner Obst- und Weinbau
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