Technik Plattform der Fachgruppe Technik

Besucher: 298476
 

Einsatzbereich


Kategorien

Herbizidgeräte, 14.05.2012

MÜSSEN HERBIZIDGERÄTE DURCH AUTORISIERTE WERKSTÄTTEN WIEDERKEHREND ÜBERPRÜFT WERDEN?

Gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 sind in der integrierten Produktion von Obst, Wein, Hopfen und Gemüse alle Herbizidgeräte, die am Traktor oder am Mulchgerät aufgebaut sind, einer wiederkehrenden Überprüfung durch autorisierte Werkstätten zu unterziehen.
Ausgenommen davon sind jene Geräte, bei denen die Pflanzenschutzmittel ausschließlich unter Ausnutzung der Schwerkraft ausgebracht werden. Weiters sind jene Geräte ausgenommen, die von Hand betrieben werden und die von einer Person getragen werden können.

Hier können Sie die gesamte Sonderrichtlinie zur periodischen Überprüfung von Pflanzenschutzgeräten im ÖPUL 2007 lesen (PDF-Datei - 1,3 MB) !
 

Stellungnahme dazu von der Fachgruppe Technik vom Verband Steirischer Erwerbsobstbauern

 
Grundsätzlich ist
Der gesamte Artikel steht leider nur eingeloggten Mitgliedern zur Verfügung.
bitte rechts oben einloggen oder neu registrieren
Werbung