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Sprühgeräte, 12.03.2012

EU-REGELUNGEN FÜR PFLANZENSCHUTZGERÄTE

Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Anwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG)
Mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Anwendung von Pestiziden (Richtlinie 2009/128/EG) und der Änderungsrichtlinie zur Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2009/127/EG) werden harmonisierte Regelungen für Pflanzenschutzgeräte in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft eingeführt.
 
EU-Regelung für Pflanzenschutzgeräte
Für neue Pflanzenschutzgeräte wird die Zertifizierung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf die Einhaltung von wesentlichen Umweltschutzanforderungen erweitert. Die Beurteilung der Einhaltung dieser Anforderungen obliegt dem Hersteller (Herstellerselbstzertifizierung) und ist ohne Beteiligung einer externen, unabhängigen Stelle möglich. Lediglich für die Beurteilung der Einhaltung der Anforderungen zur Aufwandmenge, Abdrift und Anlagerung ist der Hersteller verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen entsprechende Messungen selbst durchzuführen oder diese von einem Institut durchführen zu lassen. Die Mitgliedstaaten müssen diese Vorschriften ab dem 15. Dez. 2011 anwenden.
Für im Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte wird gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2009/128/EG eine turnusmäßige Pflichtprüfung eingeführt. Der zeitliche Abstand zwischen den Kontrollen darf bis 2020 maximal fünf Jahre, danach drei Jahre betragen. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass bis spätestens im Jahr 2016 jedes Pflanzenschutzgerät mindestens einmal überprüft wurde. Allerdings dürfen Mitgliedstaaten für bestimmte Gerätetypen von der allgemeinen Prüfpflicht abweichen oder diese sogar ganz ausnehmen.
Die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen (LFZ) ist gemäß Artikel 9 der Richtlinie 2009/128/EG verboten. Die Mitgliedstaaten können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen von diesem Verbot abweichen, sofern keine anderen Alternativen zur Verfügung stehen. In DE besteht weitgehend Konsens dahingehend, dass es für den Forst und die Rebsteilhanglagen kaum Alternativen zum LFZ-Einsatz gibt. Die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels mittels LFZ setzt eine entsprechende Prüfung des Mittels und eine Genehmigung des LFZ-Einsatzes durch die zuständige Landesbehörde voraus. Diese kann die Genehmigung des LFZ-Einsatzes mit bestimmten Beschränkungen oder Auflagen verbinden oder den Einsatz gänzlich untersagen.
 
Konsequenzen für die Pflanzenschutzgeräteprüfung in Deutschland
Die europäischen Regelungen haben Vorrang und entgegenstehende nationale Regelungen müssen zurückgezogen werden. Obwohl Deutschland die Prüfung von Neugeräten und die Kontrolle von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten bereits seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt und diese auch mit gutem Erfolg praktiziert hat, müssen diese bis Dezember 2011 den neuen europäischen Regelungen angepasst werden. Das hat zur Folge, dass
  1. das Erklärungsverfahren für neue Pflanzenschutzgeräte (§§ 24 – 29 PflSchG) entsprechend angepasst und ggf. auf ein freiwilliges Verfahren umgestellt werden muss
  2. das JKI/AT zukünftig auch Pflanzenschutzgeräte hinsichtlich der Einhaltung der grundlegenden Umweltschutzanforderungen, gemäß Richtlinie 2009/127/EG, prüfen wird
  3. das JKI/AT eine Mitwirkung bei der Marktaufsicht, gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, anstrebt 4) das JKI/AT eine Mitwirkung bei der Einrichtung, die für die Umsetzung der Kontrollsysteme und die Berichterstattung an die Kommission, gemäß Richtlinie 2009/128/EG, anstrebt.
 
Die JKI-Eignungssprüfung (§ 33 Abs. 2 u. 3 PflSchG), die seit jeher gemeinsam mit den Einsatzprüfstellen des Deutschen Pflanzenschutzdienstes durchgeführt wird, ist hiervon nicht berührt. Ebenso werden die verschiedenen Gerätelisten (abdriftmindernde und pflanzenschutzmitteleinsparende Geräte, Sägeräte, Granulatstreuer, …) weitergeführt werden und in der Neufassung des Pflanzenschutzgesetzes ihre rechtliche Grundlage finden.
Die Kontrolle von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten stellt für Deutschland keine besondere Herausforderung dar, da hierzulande bereits ein dichtes Netz von anerkannten Kontrollbetrieben aufgebaut werden konnte. Die Richtlinie 2009/128/EG gibt einen Rahmen vor, der gemeinsam mit den in Erarbeitung befindlichen EN-/ISO-Normen, die technischen Grundlagen für eine zuverlässig und technisch hochwertige Prüfung darstellt. Das JKI/AT arbeitet intensiv in diesen EN-/ISO-Normungsprojekten mit und ist federführend bei der Ausrichtung von europäischen Workshops zur Gerätekontrolle (SPISE 1-4).
 
Siehe Präsentation Teil 1 - PDF-Dokument (2 MB)
Siehe Präsentation Teil 2 - PDF-Dokument (3 MB)

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