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Prüfeinrichtungen, 10.03.2012

SPISE-WORKSHOP FÜR EUROPAWEIT EINHEITLICHE SPRÜHGERÄTEKONTROLLE

Die EU-Richtlinie 2009/128 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden wurde am 24. November 2009 veröffentlicht
 
Die EU-Richtlinie 2009/128 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden wurde am 24. November 2009 veröffentlicht und muss von den Mitgliedsstaaten übernommen werden. Mit dieser Richtlinie sollen die Risiken von Pflanzenschutzmitteln für die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt verringert werden. In dieser Richtlinie geht es auch um die Anwendung und die Verteilung von Pflanzenschutzmitteln und die Kontrolle der Spritz- und Sprühgeräte. Eingehender mit der Gerätekontrolle befasste sich ein Workshop, der im September 2009 in Brünn, Tschechien, stattfand, an dem auch Mitarbeiter des Beratungsrings teilnahmen.
 

SIEDLUNGEN UNDFLIESSGEWÄSSER SINDSENSIBLE ZONE

Pflanzenschutzmittel werden in Südtirol oft auch in Obst- und Rebanlagen eingesetzt, die an Wohngebiete angrenzen oder sich inmitten des bebauten Gebietes befinden. Breiten Raum gibt die Richtlinie auch dem Schutz der Fließgewässer. Diesen sensiblen Bereichen im Umfeld oder in der Nachbarschaft von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken wird in Zukunft mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden müssen. Denn mit der eingangs erwähnten EU-Richtlinie hat sich das Europäische Parlament zum Ziel gesetzt, die Risiken und den Einfluss der Pflanzenschutzmittel auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt zu verringern. Die Richtlinie fordert die Mitgliedsstaaten der EU zwingend auf, bis Ende 2012 Maßnahmen festzulegen und ab 2013 auch umzusetzen, um z.B. die Abdrift der Pflanzenschutzmittel-Brühetröpfchen auf sensible Bereiche, wie Wohnanlagen, Kinderspielplätze, öffentliche Grünanlagen, Altersheime und Krankenhäuser sowie in die Fließgewässer zu verringern.
Bis Ende 2012 sind die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zu erstellen, in welchen sie die Vorgaben, Ziele, Maßnahmen, Zeitpläne und Indikatoren zur Verringerung der Risiken festlegen müssen. In Südtirol beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Konrad Mair vom Amt für Obst- und Weinbau mit dieser Thematik. Die Gruppe, in der Vertreter des Südtiroler Bauernbundes, der Agrios, des VZ Laimburg und des Beratungsrings mitarbeiten, hat bereits einige Vorschläge zum Aktionsplan an das zuständige Ministerium geschickt.
Weitere Themen, die in der Richtlinie behandelt werden, sind die Aus- und Weiterbildung der Anwender, Verkäufer und Berater, der Verkauf, die Information und die Sensibilisierung, die Handhabung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, die verpflichtende IP-Produktion, der Schutz der Gewässer und anderes mehr.


Die Pflanzenschutzmittelbrühe sollte möglichst nur das Zielobjekt erreichen. Nur so viele Düsen öffnen wie nötig.
 

GERÄTEKONTROLLE

Der Artikel 8 der Richtlinie befasst sich mit der Kontrolle von in Gebrauch befindlichen Spritz- und Sprühgeräten. Alle Geräte zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen in Zukunft regelmäßig kontrolliert werden. Vorgesehen ist eine Kontrolle alle fünf Jahre, wobei bis spätestens 14. Dezember 2016 jedes Gerät mindestens einmal kontrolliert sein muss. Nach diesem Zeitpunkt dürfen nur mehr jene Spritz- und Sprühgeräte, welche die Gerätekontrolle positiv bestanden haben, verwendet werden. Von der Kontrolle sind nur jene Geräte ausgenommen, die im Hobbygartenbereich verwendet werden.
Auch neue Geräte müssen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem Kauf mindestens einmal kontrolliert werden. Die Bescheinigung über die erfolgte Gerätekontrolle ist von den jeweiligen Mitgliedsstaaten der EU untereinander anzuerkennen.
Was die Rückenspritzen oder Ausbringungsgeräte betrifft, die nur in sehr geringem Umfang eingesetzt werden, können die Mitgliedsstaaten auch andere Kontrollzeiträume festlegen, oder sie völlig von der Überprüfung befreien. Die Mitgliedsstaaten müssen aber sicherstellen, dass die Anwender über die möglichen Risiken mit diesen Geräten informiert werden. Zudem müssen die Zubehörteile regelmäßig gewartet und kalibriert werden.
Die Anwender der Spritz- und Sprühgeräte müssen ebenso regelmäßig Kalibrierungen und technische Kontrollen an den Geräten durchführen.


In bewohnten Gebieten muss die Abdrift mit allen technischen  Möglichkeiten eingeschränkt werden. 
 

ZU KONTROLLIERENDE GERÄTETEILE

Die Richtlinie gibt auch vor, welche Geräteteile überprüft werden müssen:
  • Die Antriebswelle und der dazugehörige Schutz müssen in einwandfreiem Zustand sein.
  • Die Pumpe muss ungestört funktionieren und dicht sein, ebenso Leitungen und Schläuche.
  • Die Rührwerkvorrichtung muss einen einwandfreien Rücklauf gewährleisten, damit eine gleichmäßige Konzentration im Tank erreicht wird.
  • Die Tankanzeige, Füllvorrichtung, Siebe, Filter, Regel- und Mischvorrichtungen sowie die Entleerungsvorrichtung müssen einwandfrei funktionieren. Die Maschenweite der Filter muss der Größe der am Gerät montierten Düsen entsprechen.
  • Die Düsen dürfen nach dem Stoppen des Spritz- oder Sprühvorgangs nicht nachtropfen und die Durchflussmenge jeder Einzeldüse darf nicht signifikant von der Herstellerkennlinie abweichen.
  • Schließlich muss das Gebläse in einwandfreiem Zustand sein, damit eine möglichst gleichmäßige Vertikal- bzw. Querverteilung erreicht wird.
Mit den 3 Sprüherprüfständen in Südtirol (Latsch, Lana, Auer) sind wir bereits jetzt in der Lage, die von der EU-Richtlinie geforderten Prüfstandards zu erfüllen.


Fließgewässer gehören zu den sensiblen Zonen. Die Luftmenge hat beim Sprühen den größten Einfluss auf die Abdrift.
 

SPISE-WORKSHOP

Vom 22. bis zum 24. September 2009 fand in Brünn (Tschechien) ein Treffen der Arbeitsgruppe SPISE (Standardized Procedure for the Inspection of Sprayers in Europe - Standardisierte Abläufe bei der Inspektion von Sprühgeräten in Europa) statt. Neben Vertretern aus 26 europäischen Ländern nahmen auch vier Mitarbeiter des Beratungsrings an diesem Treffen teil. Das Ziel dieses Workshops war es, Vorschläge zu erarbeiten und Initiativen zu setzen, um einheitliche, für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten harmonisierte Richtlinien bei der Kalibrierung der Sprühgeräte zu erreichen. Nur so sind vergleichbare und qualitativ hochwertige Prüfergebnisse möglich.
Hierfür wurde ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, der an die zuständigen Gremien der EU weitergereicht wird. Diese Vorschläge haben gerade jetzt eine hohe Aktualität, weil die einzelnen Mitgliedsstaaten dabei sind, die nationalen Aktionspläne im Sinne der oben genannten EU-Richtlinie auszuarbeiten.
 

EINE HALBE MILLION SPRÜHGERÄTE IN ITALIEN

Während des Kongresses wurden die Ergebnisse einer in der EU durchgeführten Umfrage präsentiert, aus der hervorgeht, dass in Italien zahlenmäßig mit Abstand die meisten Sprühgeräte aller europäischen Staaten im Einsatz sind. Weit über eine halbe Million Sprühgeräte werden zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln bei den unterschiedlichen Kulturen eingesetzt.
 

KONTROLLE IN VIELEN EULÄNDERNPFLICHT

In vielen EU-Mitgliedsländern ist die periodische Kalibrierung der Sprühgeräte (Sprühertest) bereits verpflichtend vorgeschrieben. Das trifft auch für das gastgebende Land Tschechien, die Slowakei, Deutschland sowie für die drei Benelux- und alle skandinavischen Länder zu. Was Deutschland betrifft, äußert sich Heinz Ganzelmeier wie folgt:
„Die Pflichtkontrolle der Geräte ist ein wichtiger Baustein für den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Exakt und zuverlässig funktionierende Geräte mit neuen abdriftarmen Düsen tragen ganz wesentlich dazu bei, dass die Mittel genau dosiert und nur dort landen, wo sie auch wirken sollen.“
Dass dies so ist, darüber sind sich die Mitgliedsstaaten einig. Einzig das unterschiedliche technische Niveau der Prüfungen in den Mitgliedstaaten erschwert die Einführung der Pflichtkontrollen. Wenn der „Spritzen-TÜV“ für ein Gerät europaweit gelten soll, muss auch das Prüfprozedere in allen EU-Ländern technisch hochwertig und vergleichbar sein. Nur so könne eine übergreifende Anerkennung gewährleistet werden, betont der JKI-Wissenschaftler. Die bisherigen Mehrfachprüfungen würden entfallen und somit Kosten und Zeit eingespart. 
Der zeitliche Abstand zwischen zwei Tests schwankt in den einzelnen Ländern zwischen ein und fünf Jahren. Bei den Kosten eines Sprühertests liegt Italien im Mittelfeld. Je nach Region müssen zwischen 100 € und 200 € dafür bezahlt werden.
In Slowenien sind es im Vergleich dazu 40 €, in Schweden über 300 €. Der SPISE-Workshop bot allen Teilnehmern weiters die Möglichkeit, Erfahrungen bei den Sprüherinspektionen untereinander auszutauschen. Es war sehr interessant zu hören, mit welchen teilweise unterschiedlichen Problemen die EU-Mitgliedstaaten zu kämpfen haben. So steht den nordischen Ländern z.B. witterungsbedingt nur ein kurzer Zeitraum für die Überprüfung der Ausbringungsgeräte zur Verfügung. Auch die Schwerpunkte sind anders gelagert. Je nach Land haben Rückenspritzen, Feldspritzen, Sprühflugzeuge oder Anhängersprühgeräte einen unterschiedlichen Stellenwert bei der Erstellung von Prüfrichtlinien.
Weiters wurden im Rahmen dieses Treffens Projekte der einzelnen Mitgliedsstaaten vorgestellt und Sprüherprüfstellen in Tschechien und in der Slowakei besichtigt. Das Treffen war vom Organisationskomitee bestens vorbereitet, dem Heinz Ganzelmeier, der Leiter des Instituts für Anwendungstechnik im Pflanzenschutz am Julius Kühn-Institut (JKI) in Braunschweig, vorsteht.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.jki.bund.de

Medium


Obstbau Weinbau ist seit 1964 ein praxisorientiertes Fachmagazin des Südtiroler Beratungsrings für Obst- und Weinbau. Jährlich erscheinen 11 Ausgaben (Juli/August Doppelnummer) mit Fachartikel über Anbaumethoden, Versuche, Sorten, Forschungsergebnisse, Betriebswirtschaft, Statistiken, Züchtungsergebnisse, Pflanzenschutz, Vermarktung, Lagerung,  Studienreisen u.a. aus den Bereichen Obst-, Weinbau und Kellerwirtschaft.
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