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Traktoren, 10.03.2012

RICHTWERTE FÜR MASCHINENSELBSTKOSTEN

ÖKL-Richtwerte zur Berechnung der Maschinenselbstkosten im Rahmen der Maschinen- und Betriebshilferinge
Die ÖKL-Richtwerte für die Maschinenselbstkosten sind nicht nur Anhaltspunkt für die Verrechnung von Leistungen im Rahmen der Maschinen- und Betriebshilferinge, sondern haben auch eine wichtige steuerliche Bedeutung bei pauschalierten Landwirtschaftsbetrieben.
 
Einkünfte aus Nebentätigkeiten, wie Dienstleistungen und Gerätevermietungen im Rahmen der „bäuerlichen Nachbarschaftshilfe“ sind bei der Gewinn­ermittlung nach Durch­schnittssätzen (Voll- und Teilpauschalierung) abgegolten, wenn
diese Leistungen von Landwirt zu Landwirt, mit landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, die im eigenen Betrieb verwendet werden,
in einem örtlichen Nahbereich (§ 2 Abs. 4 Gewerbeordnung 1994) erbracht werden und
der Verrechnungswert nicht höher liegt als die Selbstkosten für Maschinen nach den ÖKL-Richtwerten  (vergleiche § 6 LuF PauschVO, BGBl II 258/2005).
 
Wenn eine Arbeitsleistung verrechnet wird oder über den ÖKL Maschinenselbstkosten liegende Einnahmen erzielt werden (24.200 € Grenze beachten!),  können ebenfalls die ÖKL-Maschinenselbstkosten als Betriebsausgaben abgezogen werden.
 
Bei Erbringung von Leistungen durch einen Landwirt an einen Nichtlandwirt (insbes. Gewerbebetrieb) können die ÖKL-Richtsätze nicht zur Schätzung der Betriebsausgaben herangezogen werden. Stattdessen können, wenn das Entgelt überwiegend für die Bereitstellung von Fahrzeugen, Maschinen oder Geräten gegenüber Nichtlandwirten geleistet wird,  50% der gesamten Einnahmen aus dem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb als pauschale Betriebsausgaben abgezogen werden (vergleiche EStR, Rz 4206 ff). „Individuell berechnete Richtwerte“ werden vom Finanzamt grundsätzlich nicht anerkannt.
 
Die ÖKL-Richtwerte sind auch online kostenlos einzusehen und individuell zu verändern!
 
SIEHE ÖKL-RICHTWERTE

Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Österreichi­sches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
1040 Wien, Gußhausstr. 6, Tel. +1 / 505 18 91, Fax +1 / 505 18 91-16, E-Mail: office@oekl.at, Homepage: www.oekl.at
 

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